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Jedes deutsche Bundesland hat einen Landesrechnungshof

Foto © Wolfgang Pehlemann

Landesrechnungshof Berlin 

Die fragwürdigen Umstände der Ruhestandszahlungen von monatlich 8.700,- Euro an einen Ex-Chefredakteur des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg parallel zu den monatlichen Zahlungen von 6.300,- Euro für dessen Beratervertrag ebenfalls mit dem RBB haben den Landesrechnungshof von Berlin zur Legalitätsprüfung der Vertragskonstellationen auf den Plan gerufen. 
OBJEKTIV IM FOKUS fragt sich, wieso ein Sender überhaupt einen Beratervertrag mit dem Ex-Chefredakteur braucht. Oder kann der Nachfolger nicht das, wozu ein beratender Ex-Chefredakteur dienlich sein könnte? Hätte man dann nicht den falschen Nachfolger auserkoren? Oder greift der Sender einfach mal so in den Rundfunkbeitragstopf um die reguläre Ruhestandsüberleitung mit 15.000,- Euro monatlich zu versüßen? Einfach mal so. 
Teure Beraterverträge beim Rundfunk, teure und überflüssige Umfragen-Aufträge beim Rundfunk, teure Auftragsgutachten beim Rundfunk. Wer bestellt, bezahlt... aus dem Eingezahlten der Beitragszahler.

OiF, Februar 2023/focussus






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